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Hebamme Johanna Dittrich

FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen
Wer übernimmt die Kosten für die Betreuung einer Hebamme?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hebammenleistungen während der Schwangerschaft und im Wochenbett. Privatversicherte müssen die Kosten je nach Tarif zunächst selbst tragen und dann zur Erstattung einreichen.
Wann habe ich ein Anrecht auf die Betreuung durch eine Hebamme?
Alle Schwangeren in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenbetreuung – während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett.
Wie lang habe ich Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme?
Von Beginn der Schwangerschaft bis 12 Wochen nach der Geburt regelmäßige Betreuung durch die Hebamme.
Bei Bedarf bis zum Ende der Stillzeit oder bis Ende des ersten Lebensjahres.
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